Zustiftungen
In der Satzung der Bergstadt-Stiftung Lüdenscheider Schützenhalle ist festgelegt, dass das Stiftungsvermögen in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten ist. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der Erfüllung der ebenfalls in der Satzung festgelegen Ziele:
- die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalspflege,
- die Förderung des traditionellen Brauchtums,
- die Förderung des Schießsports.
Wer diese Ziele ebenfalls unterstützen möchte, kann dies in Form einer Zustiftung an die Bergstadt-Stiftung tun. Zustiftungen sind von Privatpersonen, Einzelunternehmen oder auch Personengesellschaften möglich. Gerne informieren wir Sie persönlich über die Möglichkeiten sich auf diese Art für den Erhalt der Schützenhalle, für das Brauchtum der Schützenvereine und den Schießsport einzusetzen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter Tel. 0 23 51/ 38 15 06 oder eine Mail an info@bergstadt-stiftung.de.
Zu steuerlichen Aspekte, die sich aus einer Zustiftung ergeben, können wir Sie nicht beraten. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Steuerberatungskanzlei.
